Ratgeber › Fördergelder
Jugend+Musik: Fördergeld für Musikkurse und Musiklager beantragen
«Jugend und Musik» (J+M) ist das Förderprogramm des Bundesamts für Kultur für das Musizieren mit Kindern und Jugendlichen. Musikvereine, Chöre, Jugendmusiken und Musikschulen erhalten Beiträge an Kurse und Lager, wenn die Leitung ein J+M-Zertifikat hat und das Gesuch rechtzeitig eingereicht ist. Die Regeln sind klar, die Fristen streng.
Was J+M fördert
Das Programm beruht auf dem Kulturförderungsgesetz und wird vom Bundesamt für Kultur (BAK) mit einer Geschäftsstelle geführt. Gefördert werden zwei Arten von Angeboten:
- Musikkurse: regelmässige Lektionen über einen Zeitraum, zum Beispiel die Proben der Jugendmusik oder ein Bläserklassen-Kurs.
- Musiklager: mehrtägige Angebote mit Übernachtung, zum Beispiel das Sommerlager des Jugendchors.
Träger kann ein Verein, eine Musikschule oder eine andere Organisation sein. Das Gesuch stellt die Trägerschaft im J+M-Portal des BAK; die Leitung des Angebots muss ein gültiges J+M-Zertifikat besitzen, das in einem Grundkurs erworben und alle drei Jahre erneuert wird.
Die Regeln in Kürze
| Regel | Was gilt |
|---|---|
| Lektionen | Mindestens 5 und höchstens 20 Lektionen à 45 Minuten innerhalb von sechs Monaten; Konzerte zählen mit höchstens 2 Lektionen. |
| Teilnehmende | Mindestens 5 berechtigte Teilnehmende. Berechtigt ist, wer im Jahr des Angebots höchstens 25 wird und in der Schweiz oder in Liechtenstein wohnt oder den Pass eines der beiden Länder hat. |
| Leitung | Gültiges J+M-Zertifikat am ersten Tag des Angebots; die Zertifikatsnummer wird im Gesuch geprüft. |
| Fristen | Gesuch spätestens 90 Tage vor Beginn, Abschlussbericht mit Abrechnung spätestens 30 Tage nach Ende. |
| Beitrag | Je Lektion ein Betrag nach der Anzahl berechtigter Teilnehmender (Staffel), bei Lagern zusätzlich eine Pauschale je Teilnehmer und Übernachtung für höchstens sechs Nächte. Obergrenze je Trägerschaft und Jahr; ein Überschuss in der Abrechnung wird abgezogen. |
| Auszahlung | Auf das Konto der Trägerschaft, nicht an Privatpersonen. |
Die aktuellen Ansätze stehen in der Beitragsregelung des BAK; sie werden periodisch angepasst. Rechne vor dem Gesuch mit der zum Angebotszeitpunkt gültigen Fassung.
Das Gesuch Schritt für Schritt
- Zertifikat prüfen: Ist das Zertifikat der Leitung am ersten Kurstag noch gültig? Sonst zuerst den Erneuerungskurs besuchen.
- Angebot planen: Termine, Dauer in Lektionen, Ort, bei Lagern die Nächte. Innerhalb von sechs Monaten bleiben.
- Teilnehmende zählen: Jahrgang und Wohnsitz oder Nationalität je Person; mindestens fünf berechtigte.
- Budget: Kosten und Einnahmen des Angebots, der erwartete J+M-Beitrag.
- Gesuch im Portal erfassen: Antragsteller, Trägerschaft, Zertifikatsnummer, Angaben zum Angebot, Budget, Zahlungsverbindung. Spätestens 90 Tage vor Beginn absenden.
- Durchführen und die Präsenz je Lektion festhalten.
- Abschlussbericht mit Abrechnung innert 30 Tagen nach Ende einreichen.
Typische Fehler
- Gesuch zu spät: 89 Tage sind zu wenig. Die Frist gilt ab Eingang.
- Zertifikat läuft während des Angebots ab: Massgebend ist der erste Tag, aber ein abgelaufenes Zertifikat beim nächsten Angebot ist der häufigste Grund für Ablehnungen.
- Teilnehmende über der Altersgrenze mitgezählt: Nur berechtigte zählen für Staffel und Mindestzahl.
- Lektionen falsch gerechnet: 60 Minuten sind 1,33 Lektionen, nicht 1 und nicht 2.
Dieser Artikel ist eine praktische Orientierung für Vereinsvorstände und keine Rechts- oder Steuerberatung. Für verbindliche Auskünfte wende dich an die zuständige Stelle oder eine Fachperson.
Vorlagen zum Herunterladen
Kostenlos, ohne Anmeldung. Anpassen, Vereinsname einsetzen, fertig.
So geht das in CluHu
Das Addon «Jugend+Musik Fördergeld» markiert Proben, Kurse und Lager als J+M-Angebot, rechnet Lektionen à 45 Minuten, prüft Alter, Wohnsitz oder Pass der Teilnehmenden und das Zertifikat der Leitung mit Ablaufdatum, überwacht die Fristen und erstellt je Angebot ein Datenblatt für das Portal, dazu Teilnehmerliste, Lektionsplan und Präsenzliste.